Home
 
     
     
 
Home
Individuelles Wohnen
Immobilien-Angebot
Dienstleistungen
Wir über uns
Jobs
Links
Kontakt

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Wendt Immobilien & Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftbedingungen

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

GEBÜHREN
An Maklerprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind zu zahlen bei Vertragsabschluß:

1. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 2,5%.

2. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5%.

3. Erbbaurecht vom Grundstückswert vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 2,5%.
4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 %.
5. Bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter/Pächter

a.) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Netto-Monatsmieten als Mindestgebühr.

b.) bei Vertragsflauer von über 5 Jahren 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Netto-Mietzinses, höchstens jedoch aus der 1O Jahres – Netto - Mietsumme, mindestens jedoch 2 Netto-Monatsmieten.

c.) bei weiterer Dauer durch Optionsrecht 3% des auf die mögliche Gesamt-Vertragsdauer entfallenden Netto -Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Netto-Mietsumme.

d.) bei Vormietrecht zusätzlich 1 Netto-Monatsmiete.

§ 1
a.) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

b.) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

c.) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d.) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

e.) Das Angebot ist nicht für Dritte bestimmt. Sollte es weitergegeben werden, so haftet der Auftraggeber in voller Höhe der zu erlangenden Provision.

§ 2
Wir haben Anspruch aul Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 3
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen. Vertragswidriges Verhallen unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 4
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechts.

§ 5
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und sind vor Vertragsabschluß selbst zu überprüfen; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 6
a.) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b.) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c.) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

d.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck.

Stand: 05/2006